Code of Conduct
Der nachfolgende Code of Conduct führt unsere bereits seit vielen Jahren bestehenden Grundregeln zusammen. Dieser Verhaltenskodex ist für alle LEIBINGER Mitarbeiter verbindlich.
1. Vorwort
Seit der Gründung der Firma LEIBINGER im Jahr 1948 ist unser Handeln stets von Respekt, Verantwortung, Vertrauen und Wertschätzung gegenüber unseren Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der Umwelt geprägt. Dadurch ist unser Wachstum möglich und die Einhaltung von Gesetzen ist dabei für uns eine Selbstverständlichkeit. Gemeinsam haben wir eine Verantwortung der Firma Paul LEIBINGER gegenüber. Es muss das Bestreben jedes Einzelnen von uns sein, im Sinne dieses Unternehmens zu agieren – ist die Gesundheit und Stabilität dieses Unternehmens doch die Basis für die Sicherheit des Arbeitsplatzes für jeden Einzelnen von uns. Das Fehlverhalten einzelner Personen schadet nicht nur unserem Ruf, sondern kann auch enormen wirtschaftlichen Schaden verursachen.
Christina Leibinger
Der nachfolgende Code of Conduct führt unsere bereits seit vielen Jahren bestehenden Grundregeln zusammen. Dieser Verhaltenskodex ist für alle von Ihnen, von der Geschäftsleitung über die Führungskräfte bis hin zu jedem einzelnen Mitarbeiter verbindlich.
Wir erwarten, dass sich unsere Mitarbeiter dem verantwortungsvollen, fairen und ethischem Verhalten gegenüber Kollegen, nationalen und internationalen Geschäftspartnern sowie externen Stellen verpflichtet fühlen. Nur dadurch können wir weiterhin unser bisheriges Unternehmenswachstum erfolgreich fortsetzen. Jeder Einzelne von Ihnen ist das Gesicht des Unternehmens LEIBINGER – verhalten wir uns also alle gemeinsam in dessen Sinne, indem wir aus Überzeugung die nachfolgenden Regeln und Normen beachten.
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in dem nachfolgenden Code of Conduct die männliche Form als Ansprache gewählt. Nichtsdestotrotz beziehen sich die Inhalte auf Angehörige aller Geschlechter.
Christina Leibinger
CEO Paul Leibinger GmbH & Co. KG
2. Geltungsbereich
Der Code of Conduct gilt für alle Unternehmen der Firmengruppe. Darüber hinaus ist die Beachtung unserer hierin niedergelegten Standards eine unbedingte Voraussetzung für unsere Geschäftspartner und Dritte, die im Namen von oder gemeinsam mit LEIBINGER tätig werden (z.B. Lieferanten, Vertriebspartner, Berater, freie Mitarbeiter, Handelsvertreter, usw…).
3. Grundlagen unserer Zusammenarbeit bei LEIBINGER
3.1 Gegenseitiger Respekt, Kommunikation, Verantwortung
Wir bemühen uns, ein Arbeitsumfeld des gegenseitigen Respekts, der Kommunikation, der Professionalität, Ehrlichkeit, Höflichkeit und Fairness zu schaffen. Wir respektieren die Sichtweise derjenigen, die nicht unserer Meinung sind und/oder diese in Frage stellen. Kommunikation findet auf Basis von Fakten statt. Wir verbreiten keine Gerüchte. Jeder Mitarbeiter der Gruppe übernimmt für sein Handeln und Tun Verantwortung.
3.2 Schutz vor Diskriminierung, Belästigung und Mobbing
Die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter ist ein grundlegendes Prinzip unserer Unternehmenspolitik. LEIBINGER toleriert keine Diskriminierung ihrer Mitarbeiter. Niemand darf aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Hautfarbe, Religion, Nationalität, politischen oder sonstigen Überzeugungen, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder jedweden anderen Merkmalen, die durch lokale Gesetze geschützt sind, wie z. B. Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Schwangerschaft, ehemalige Militärzugehörigkeit oder Ersatzdienstleistung benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden.
3.3 Vielfältigkeit
Wir fördern die multikulturelle Zusammenarbeit und Vielfalt und betrachten sie als Stärke unseres globalen Netzwerkes. Wir streben ein Arbeitsumfeld an, das frei ist von Diskriminierung, Einschüchterung und Belästigung. Wir tolerieren keine Diskriminierung anhand von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung, Weltanschauung, sexueller Identität, Alter und/oder Behinderung.
3.4 Teamarbeit
Wir fördern Teamarbeit in einer partnerschaftlichen, offenen Atmosphäre und haben hoch motivierte, lernbereite, hoch qualifizierte Mitarbeiter und arbeiten in internationalen Teams.
3.5 Lebenslanges Lernen
Wir fördern die fachliche und persönliche Weiterentwicklung und den beruflichen Erfolg unserer Mitarbeiter und unterstützen die individuelle Leistungsbereitschaft sowie lebenslanges Lernen. Wir fördern unsere Mitarbeiter/innen unabhängig von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, religiöser Überzeugung, Weltanschauung, sexueller Identität, Alter und/oder Behinderung.
3.6 Feedbacksystem
Wir erwarten und geben regelmäßiges, aufrichtiges und konstruktives Feedback im Rahmen von regelmäßigen Mitarbeiter- und Entwicklungsgesprächen.
4. Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern
4.1 Auswahl von Geschäftspartnern
Die Auswahl unserer Lieferanten, Händler und anderer Geschäftspartner wird aufgrund ihrer Qualifikation, ihrer Erfahrung sowie weiterer berechtigter Geschäftsinteressen getroffen. Persönliche Beziehungen oder Gründe können diese Auswahl nicht beeinflussen. Unseren Kunden, Lieferanten oder Dritten gegenüberverhalten wir uns fair und ehrlich.
Die Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und anderen Dritten, deren Standards mit unserer Verhaltens- und Ethikrichtlinie unvereinbar sind, sind zu vermeiden. Wir stellen uns einem fairen Wettbewerb unter Einhaltung von international gültigen Konventionen, nationalem Recht und internen Vorschriften und sind verantwortlich für unser Handeln.
4.2 Bestechung und unrechtmäßige Zahlungen
Die Annahme von Zahlungen, Bargeld, teurer Geschenke, Einladungen zu größeren Unterhaltungsprogrammen/Events oder Reisen und weiterer Präsente durch Kunden, Lieferanten und weiterer Geschäftspartner ist für alle Mitarbeiter strikt untersagt. Ebenso dürfen unsere Mitarbeiter weder direkt noch indirekt Bestechungsgelder anbieten oder vergeben.
Jede Forderung nach oder jede Gewährung von Bestechungen muss der Mitarbeiter abweisen und unverzüglich seinem Vorgesetzten anzeigen.
4.3 Geschäftsaufmerksamkeiten
Ausgenommen von den Regelungen zu „Bestechung und unrechtmäßigen Zahlungen“ sind kleine Aufmerksamkeiten, wie z. B. Einladungen zu Mahlzeiten, solange es sich dabei um geringfügige Beträge handelt und diese Aufmerksamkeiten die geschäftlichen Entscheidungen in keiner Weise beeinflussen. Weitere kleine Aufmerksamkeiten (z. B. Werbegeschenke vor Weihnachten) werden an zentraler Stelle im Unternehmen abgegeben, wo über die weitere Verwendung entschieden wird.
4.4 Korruptionsprävention
Korrupte Handlungen von Mitarbeitenden, Kunden und Geschäftspartnern stehen im Widerspruch mit den Unternehmenswerten und können zu negativen Folgen für das Unternehmen führen, den Wettbewerb verzerren und schaden dem Gemeinwohl. Somit ist jede Form von Bestechung, bspw. durch eine unrechtmäßige Vorteilsgewährung oder -annahme, zu unterlassen. Korruptionen und Bestechungen werden nicht toleriert. Wenn ein Fall der Korruption oder Bestechung bekannt wird, wird unverzüglich dagegen vorgegangen. Geschäftsbeziehungen und damit verbundene Einladungen oder Vergünstigungen müssen sich innerhalb der Grenzen geschäftsüblicher Gastfreundschaft halten und dürfen den Beteiligten keinen persönlichen oder finanziellen Vorteil verschaffen.
Im Umgang mit Amtsträgern (wie bspw. Beamten), Beschäftigten bei Behörden und Politikern ist besondere Sorgfalt zu tragen. Aus diesem Grund vermeiden wir im Umgang mit solchen Personengruppen bereits den Anschein einer unangemessenen Beeinflussung. Entscheidungen im Umgang mit Spenden und Sponsoring obliegen allein der Geschäftsführung.
4.5 Konkurrenz und Wettbewerber
Gegenüber unseren Wettbewerbern verhalten wir uns fair. Geschäftsvorteile werden ausschließlich durch bessere Leistungen erzielt. Illegale oder unethische Geschäftspraktiken werden unseren Mitarbeitern ausdrücklich untersagt.
Wir untersagen unseren Mitarbeitern Aktivitäten, Gespräche und Kontakte mit unseren Wettbewerbern oder anderen Außenstehenden über vertrauliche Informationen und Daten über das Unternehmen. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschließlich wettbewerbswidrige Absprachen über Preise, Preiserhöhungen, Konditionen oder Kapazitäten, einschließlich Gewinn, Gewinnmargen, Kosten, Vertriebs und Marketingmethoden. Solche Aktionen werden vom Unternehmen als schädigende Handlung angesehen.
Wir führen keine Industriespionage, Bestechung, Diebstahl und Verbreitung wissentlich falscher Informationen über unsere Wettbewerber, ihre Produkte oder Dienstleistungen durch.
Wir unterstützen Dritte nicht bei wettbewerbswidrigem Verhalten.
4.6 Ausfuhrkontrollen und Wirtschaftssanktionen
Wir halten uns an alle anwendbaren Einfuhr- und Ausfuhrkontrollgesetze, Sanktionen und Embargos, die Beschränkungen für den Export oder Reexport von Gütern, Software, Dienstleistungen und Technologie in bestimmte Bestimmungsländer sowie Verbote für Transaktionen vorsehen, an denen bestimmte Länder, Regionen, Organisationen und Einzelpersonen beteiligt sind, die Beschränkungen unterliegen.
Für unsere Lieferanten sind entsprechende Regelungen in unseren Einkaufsbedingungen hinterlegt. Eventuell betroffene Geschäftspartner überprüfen wir bei Bedarf.
4.7 Plagiate und geistiges Eigentum
Der Markterfolg unserer Produkte und Dienstleistungen ist untrennbar mit deren Qualität verbunden. Unser Bekenntnis zu maximaler Qualität, die wir allen unsere globalen Kunden konsequent liefern wollen, stellt an alle Mitarbeiter hohe Anforderungen hinsichtlich Kreativität, Sorgfältigkeit, Ordentlichkeit und Präzision. Bewusstes oder fahrlässiges Verhalten, das eine Minderung unserer Qualität zur Folge hat, dulden wir nicht.
Aus diesem Grund ist der Einsatz von Plagiaten oder gefälschten Materialien untersagt. Durch den Bezug unserer Rohmaterialien bei offiziellen und zertifizierten Bezugsquellen/Lieferanten minimieren wir die Wahrscheinlichkeit der Einschleppung von gefälschten Materialien und Plagiaten in unsere Produkte.
Sollten gefälschte Materialien oder Plagiate dennoch bei einer der regelmäßig durchgeführten Qualitätssicherungs-Maßnahmen festgestellt werden, werden diese umgehend isoliert und der Originalteilehersteller (OEM) und/oder evtl. vorhandene Strafverfolgungsbehörden benachrichtigt. Verkäufe an Nicht-OEM-Kunden entsprechen den nationalen Gesetzen. Soweit es uns möglich ist, stellen wir sicher, dass diese verkauften Produkte gesetzeskonform genutzt werden.
Außerdem respektieren wir geistiges Eigentum, wie beispielsweise Erfindungen, literarische und künstlerische Werke, Muster sowie im Handel eingesetzte Symbole, Namen und Bilder und werden diese nicht unberechtigt nutzen oder veröffentlichen. Dies gilt insbesondere für geistiges Eigentum das durch Patente, Urheberrechte oder Markenzeichen geschützt ist.
4.8 Interessenskonflikte und Nebentätigkeiten
Um die Interessen von Unternehmen und Mitarbeitern gleichermaßen zu schützen, achten wir darauf, dass keine Interessenskonflikte zwischen den privaten Interessen des Mitarbeiters und denen des Unternehmens entstehen. Das betrifft sämtliche persönliche Verbindungen von Mitarbeitern oder deren Angehörigen zu Konkurrenzunternehmen, Kunden, Lieferanten und/oder Dienstleistern. Unsere Mitarbeiter melden eigene Interessenskonflikte (soweit bekannt) und halten im Zweifelsfall Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten. Das Unternehmen wird auf Interessenskonflikte angemessen und fair reagieren.
Interessenskonflikte hat der Mitarbeiter unverzüglich an seine Führungskraft zu melden. Private Aufträge darf ein Mitarbeiter nicht von Firmen ausführen lassen, mit denen er im Rahmen seiner Tätigkeit geschäftlich zu tun hat, soweit ihm hierdurch ein Vorteil entsteht, insbesondere in Form von unangemessen hohen Rabatten.
Wesentliche finanzielle Beteiligungen von Mitarbeitern oder engen Familienangehörigen von Mitarbeitern an einem Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten sind dem Unternehmen schriftlich anzuzeigen. Als wesentliche Beteiligung gilt jede direkte oder indirekte Beteiligung in Höhe von 5 Prozent oder mehr am Kapital.
Geschäfte mit einem Mitarbeiter oder seinen engen Familienangehörigen im Namen und auf Rechnung des Unternehmens sind grundsätzlich untersagt. Im Einzelfall können sie jedoch durch die Geschäftsführung schriftlich genehmigt werden.
Die Ausübung einer Nebentätigkeit durch einen Mitarbeiter bei einem Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten ist nicht gestattet.
5. Nachhaltige Unternehmenstätigkeit
LEIBINGER verpflichtet sich zur ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit in jeder Art von Geschäftsbeziehung, vom Mitarbeitenden bis zum externen Geschäftspartner. Somit sind alle Handlungen der Unternehmensgruppe und der agierenden Mitarbeitenden auf eine wirtschaftlich langfristig erfolgreiche Tätigkeit ausgerichtet.
In allen geschäftlichen Belangen ist es für LEIBINGER eine Selbstverständlichkeit, die geltenden Gesetze und sonstigen maßgebenden Bestimmungen zu beachten, im Inland wie im Ausland. Integrität und Aufrichtigkeit im Verhältnis zu unseren Geschäftspartnern, Kunden und Lieferanten sind die Basis für eine zukunftsfähige Zusammenarbeit.
Die Selbstverpflichtung, ökonomisch, sozial und umweltbewusst zu handeln, bedeutet nicht nur die Beachtung und Einhaltung geltender Gesetze, Kartellverbote oder Wettbewerbsbeschränkungen, sondern auch der aktive Einsatz für einen fairen Wettbewerb.
Zusätzlich ist die Einhaltung aller unternehmensinternen Regeln, Grundsätze und Anweisungen für alle Unternehmensangehörige verpflichtend. Wir achten auf einen sparsamen Umgang mit Ressourcen, versuchen Emissionen zu reduzieren und tragen so zum Umweltschutz bei. Zudem setzen wir auf den Einsatz von erneuerbaren Energien, versuchen Abfälle zu minimieren und die Qualität des Grundwassers zu erhalten, sowie den Wasserverbrauch im Geschäftsalltag zu reduzieren. Beim Umgang mit Chemikalien verfolgen wir ein verantwortungsbewusstes Chemikalienmanagement. In der Gestaltung unserer Arbeits- und Kundenbeziehungen stehen wir für Fairness, Transparenz und Ehrlichkeit.
Bei Fragen und Anmerkungen an: compliance@leibinger-group.com
6. Grundlegende Regeln des Unternehmens Paul LEIBINGER
6.1 Im externen und internen Unternehmensumfeld
Ethik und Menschenrechte
Verantwortungsvolles, nachhaltiges und rechtmäßiges Handeln gehört zu den wesentlichen Werten von LEIBINGER und ist in ihren ethischen Grundsätzen fest verankert und entspricht dem Selbstverständnis.
Die Verantwortung von LEIBINGER auf dem Gebiet der Menschenrechte konzentriert sich auf Themen und Handlungsfelder, in denen sie Ihren Einfluss als Wirtschaftsunternehmen geltend machen kann.
Menschenrechte sind Grundnormen, die der Sicherung der Würde und Gleichheit aller dienen und als universelle, unveräußerliche und unteilbare Rechte, jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Diese Definition ist in der „Internationalen Charta der Menschenrechte“ niedergelegt.
Kinderarbeit und junge Arbeitnehmer
LEIBINGER hält das Mindestalter für Beschäftigung ein und duldet keinerlei Form von Kinderarbeit. Kinder dürfen nicht durch Erwerbstätigkeit von ihrer Ausbildung abgehalten und auf diese Weise in ihrer Entwicklung eingeschränkt werden.
Die Würde von Kindern ist zu respektieren und ihre Sicherheit und Gesundheit sind zu schützen. Dies gilt insbesondere für die schlimmsten Formen der Kinderarbeit, wie zum Beispiel gefahrengeneigte Tätigkeiten, welche die Gesundheit, Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern schädigen können.
Wir verpflichten uns insbesondere im Umgang mit jungen Mitarbeitenden zur konsequenten und strikten Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), insbesondere der Bestimmungen zu Beschäftigung und Schutz Minderjähriger.
Moderne Sklaverei, Zwangsarbeit und Menschenhandel
LEIBINGER duldet keinerlei Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit. In Einklang mit den ILO-Kernarbeitsnormen lehnt LEIBINGER den Einsatz von Zwangs - bzw. ungesetzlicher Pflichtarbeit im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten ab.
Konfliktstoffe
LEIBINGER verpflichtet sich zur verantwortungsvollen Beschaffung von Konfliktstoffen in Übereinstimmung mit den Menschenrechten, gesetzlichen Verpflichtungen und internationalen Standards. Lieferanten von LEIBINGER müssen die Einhaltung dieser Grundsätze für sich selbst und ihre Lieferkette bestätigen.
Löhne und Sozialleistungen
Die LEIBINGER Group bietet ihren Mitarbeitern eine wettbewerbsfähige und leistungsgerechte Vergütung, die durch Zusatzleistungen ergänzt wird.
LEIBINGER vergütet ihre Mitarbeiter fair, sowohl im internen als auch im externen Vergleich. Einheitliche Grundsätze stellen die Basis für ein weltweit ausgewogenes Vergütungssystem dar. Soweit vorhanden, werden bei der Vergütung die jeweils gesetzlich garantierten Mindestentgelte bzw. Mindestnormen eingehalten.
Bei LEIBINGER sind Leistungsverhalten und Arbeitsergebnisse ein zentraler Maßstab für die Vergütung. Das Unternehmen entlohnt Mitarbeiter für ihre individuellen oder gemeinschaftlichen Leistungen im Einklang mit lokalen Grundsätzen.
Arbeitszeit
LEIBINGER hält mindestens die jeweils gültigen nationalen Regelungen zu Arbeits- und Ruhezeiten, Freizeit, Urlaub ein.
Die Arbeitszeit- und Pausengestaltung berücksichtigt sowohl betriebliche als auch individuelle Belange. Sie orientiert sich an arbeitswissenschaftlichen Kriterien, wie zum Beispiel medizinisch anerkannten physischen und psychischen Belastungsparametern.
LEIBINGER fördert die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben. Im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten bietet sie ihren Mitarbeitern auch individualisierte Arbeitszeitmodelle an, um besondere persönliche Umstände und Beruf vereinbar zu machen.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter ist eines unserer erklärten Unternehmensziele. So sind Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ein fester Bestandteil unserer internen Abläufe. Bei Umbauten, neuen Projekten, etc. werden diese Gesichtspunkte bereits ab der Planung mit einbezogen. Jede Führungskraft ist darüber hinaus verpflichtet, ihre Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten Themen zu schulen, laufend zu unterrichten und zu unterstützen.
Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen
LEIBINGER erkennt das Recht aller Mitarbeiter an, Arbeitnehmervertretungen zu bilden und Kollektivverhandlungen zur Regelung von Arbeitsbedingungen zu führen. Alle Mitarbeiter können selbstbestimmend einer Arbeitnehmervertretung Ihrer Wahl beitreten. LEIBINGER verpflichtet sich offen, transparent und konstruktiv mit den Arbeitnehmervertretungen zusammenzuarbeiten.
Die Kultur von LEIBINGER ist von einer vertrauensvollen, konstruktiven und tragfähigen Zusammenarbeit zum Wohle des Unternehmens und der Mitarbeiter geprägt. Mitarbeiter werden aufgrund ihrer Zugehörigkeit bzw. Nichtzugehörigkeit zu einer Gewerkschaft oder Arbeitnehmervertretung weder bevorzugt noch benachteiligt.
Wir pflegen eine Kultur der offenen Kommunikation und eine Politik der „offenen Tür“, die allen Mitarbeitern den Zugang zum Management ermöglicht.
6.2 Innerhalb der Gesellschaft
Der Kreis Tuttlingen ist von Beginn an der Hauptsitz der Firma Paul LEIBINGER und wird es auch in Zukunft bleiben. Das ist ein Versprechen, das wir unseren Mitarbeitern, der Region, aber auch unseren Kunden geben, die die hochwertige Qualität der LEIBINGER-Produkte „made in Germany“ schätzen. Dafür wirtschaften wir vorausschauend, denken ökonomisch, aber auch sozial.
Als verantwortungsvolles Unternehmen nehmen wir soziale Verantwortung sehr ernst. LEIBINGER beteiligt sich daher regelmäßig an der Förderung und Unterstützung von Vereinen, Einrichtungen und Veranstaltungen im nationalen Umfeld. Diese Förderungen erfolgen durch Geld- und Sachspenden, oder auch durch Kooperationen und dienen ausschließlich dem sozialen Gedanken. Es werden keine Spenden gewährt, um geschäftliche Vorteile zu erlangen. Spenden an Einzelpersonen, Privatkonten, an politische Parteien im In- und Ausland, sowie an parteiähnliche Organisationen werden ebenfalls nicht gewährt.
6.3 Umweltschutz
Nachhaltigkeit – hinter diesem großen Wort verbirgt sich für LEIBINGER Verantwortung zu übernehmen: für die Umwelt, die Gesellschaft, das Fortbestehen unseres Unternehmens, für unsere Kunden und Partner und nicht zuletzt für unsere Mitarbeiter. Als familiengeführtes Unternehmen bestimmt dieser Gedanke unser tägliches Handeln und ist elementarer Bestandteil unserer Unternehmenspolitik. Wir haben den Anspruch an uns selbst, eine Balance zwischen Mensch, Umwelt und Rentabilität zu schaffen.
Für die Produktion hat LEIBINGER ein schlüssiges Ökologie-Konzept entwickelt, mit dem Umweltschutz gelebt, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit gesichert werden kann. Grundlegend sind es zwei Bereiche auf denen unser Ökologie-Konzept basiert: Zum einen arbeiten wir bereits bei der Produktion umweltfreundlich. Zum anderen verfügen unsere Produkte auch über umweltschonende Eigenschaften.
Umweltschutz in der Produktion, im Produkt und am Gebäude:
• Solarenergie: Seit 1999 gewinnt LEIBINGER Energie über die hauseigene Photovoltaikanlage.
• Reinigungsanlage: Durch Rückdestillationen senken wir die Lösemittel-Emission.
• Recycling von Wertstoffen: Abfallprodukte werden bei uns sortenrein getrennt und recycelt.
• Effektive Produktionsplanung: LEIBINGER optimiert die Einsatz- und Betriebszeiten der Härterei, Heizung, Lüftung und Kompressoren.
• Intelligente Beleuchtung: Eine intelligente Lichtsteuerung nutzt Tageslicht optimal aus. Unter anderem kommen Beleuchtungen der neusten und damit energieschonendsten Variante zum Einsatz.
• Geringer Energieverbrauch und lange Lebensdauer durch optimierte Einschaltzeiten bei den LEIBINGER Inkjet-Druckern.
• Einhaltung von EU-Regelungen: REACH und RoHS.
• Ressourcensparender Service bei den LEIBINGER Inkjet-Druckern.
• Intelligente Technologie senkt den Lösemittel-Verbrauch bei den LEIBINGER Inkjet-Druckern.
6.4 Umgang mit Informationen / Datenschutz
Der Schutz personenbezogener Daten unserer Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner ist für LEIBINGER selbstverständlich. Als weltweit agierendes Unternehmen achten wir ebenso auf die Einhaltung der nationalen als auch auf die der internationalen Datenschutzregelungen. Unsere Sicherheitsstandards und unser Handeln ist auf den Schutz vor unerlaubtem Zugriff und unrechtmäßigen Gebrauch personenbezogener Daten ausgerichtet. Diese Verpflichtung gilt ebenso für unsere Geschäftspartner und Dienstleister.
Die Geheimhaltungspflicht unserer Mitarbeiter erstreckt sich auch auf sämtliche geschäftlichen und betrieblichen Unterlagen oder Aufzeichnungen (im Original, in Kopie oder dgl.), welche geschäftlichen oder betrieblichen Zwecken dienen und Dritten in keiner Weise zugänglich gemacht werden dürfen.
Bei Fragen und Anmerkungen an:
compliance@leibinger-group.com
6.5 Gültigkeit interner Richtlinien
Wir nehmen zur Kenntnis, dass über diese globale Richtlinie hinaus weitere Standards für unser Verhalten gelten. Zu diesen Standards zählen die Grundsätze und Verfahren unserer Geschäftseinheiten, Abteilungen und Regionen, einschließlich der für unsere Mitarbeiter/innen geltenden Grundsätze und Verfahren. Alle Personen sind an diese jeweiligen Standards gebunden. Sollte es zu Konflikten zwischen dieser globalen Richtlinie und einem anderen Grundsatz bzw. einem anderen Verfahren kommen, so gelten in jedem Falle die Bestimmungen dieser globalen Richtlinie.
7. Meldung von Verstößen
Unsere Mitarbeiter sind angehalten, Verstöße gegen den vorliegenden Code of Conduct zu melden. Der erste Ansprechpartner dafür ist grundsätzlich der direkte Vorgesetzte. Sollte sich der Mitarbeiter nicht an den Vorgesetzten wenden wollen, so kann er sich auch direkt über die Whistleblower Stelle melden: compliance@leibinger-group.com
Keinem Mitarbeiter darf aus der Einhaltung des vorliegenden Code of Conduct, von Recht und Gesetzen ein Nachteil im Unternehmen zu teil werden. Die o.g. Stelle wird Hinweise bei Verstößen aufnehmen und diesen sorgfältig nachgehen. Sämtliche Hinweise werden streng vertraulich behandelt, sofern nicht aus rechtlichen Gründen ein anderslautendes Vorgehen geboten ist.
Ein Verstoß gegen den vorliegenden Code of Conduct kann für alle Mitarbeiter, d.h. auch für Führungskräfte zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen.
8. Geltung und Umsetzung
Die in diesem Code of Conduct beschriebenen Grundsätze und Verhaltensregeln bilden einen Kernbestand der LEIBINGER-Unternehmenskultur. Die unternehmensweite Einhaltung dieser Grundsätze und Verhaltensregeln ist unverzichtbar und gilt nicht nur wortgetreu, sondern auch sinngemäß. Jeder einzelne Mitarbeiter ist für die Einhaltung verantwortlich. Eine besondere Verantwortung fällt den Führungskräften zu. Sie sind angehalten, ihren Mitarbeitern die Inhalte unseres Code of Conduct zu vermitteln, vorzuleben und sie bei der Umsetzung zu unterstützen. Dabei sollen jedoch die Spielräume unserer Mitarbeiter zu eigenverantwortlichem Handeln in zulässigem Rahmen nicht eingeschränkt werden.
LEIBINGER stellt sicher, dass die Prinzipien und ethischen Werte unseres Code of Conduct allen Mitarbeitern des Unternehmens in geeigneter Weise und Regelmäßigkeit kommuniziert werden.